A.
Streitig sind die Höhe des sog. steuerlichen Einlagekontos (Feststellungszeitpunkte 31. Dezember 2001 bis 31. Dezember 2003) und die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 08/2004 (Ausschüttung für das Wirtschaftsjahr 2003).
Unternehmensgegenstand der Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, war in den Streitjahren u.a. das Halten von Beteiligungen an Personengesellschaften. Die Gesellschafter der Klägerin waren teilweise im Ausland (Großbritannien) ansässig.
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