Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt € 1.500,00.
Die Beteiligten streiten um die Behandlung von Avalprovisionen als Schuldzinsen im Sinne des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz - EStG -.
1.
Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2014 bis 2016 eine Tankstelle und erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Tankstelle hatte er von der A gepachtet und mit ihr einen Tankstellenpachtvertrag abgeschlossen. Der Kläger hatte sich darin unter anderem verpflichtet, eine Sicherheit zu stellen. In der "Ergänzung Nr. 32 zum Tankstellen-Verwalter-Vertrag" vom ...2013 heißt es:
"Verwalter stellt ... zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung und der Beistellung des Agenturbestandes eine von ... anerkannte Sicherheit.
In die Geschäftsverbindung fallen auch öffentlich-rechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere Ansprüche gemäß kommunalen Abgabenrechts, für die ... bei Nichtzahlung des Verwalters als Zweitschuldner in Anspruch genommen werden kann.
Form der Sicherheit | Höhe der Sicherheit (in EUR) |
Bankbürgschaft | 45.000" |
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