Streitig ist, ob Schadensersatzleistungen für einen vom Kläger verursachten Unfall mit einem geliehenen Traktor als Betriebsausgaben im Gewerbebetrieb der Ehefrau des Klägers (Klägerin) berücksichtigt werden können.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Metzgermeister und erzielt als Angestellter bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daneben erzielt er gewerbliche Einkünfte aus der Vermietung einer Gaststätte an seine Ehefrau. Die Klägerin erzielt gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der von ihrem Ehemann angemieteten Gaststätte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|