Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung - Beteiligung an amerikanischer Personengesellschaft; Lizenzeinnahmen; Konzernverbundenes Unternehmen; Betriebsstätteneinkünfte; Befreiungsregelung; Rückfallklausel; Qualifikationskonflikt; Inländisches Besteuerungsrecht
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 6 K 2583/05 K,F
DRsp Nr. 2007/12863
Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung - Beteiligung an amerikanischer Personengesellschaft; Lizenzeinnahmen; Konzernverbundenes Unternehmen; Betriebsstätteneinkünfte; Befreiungsregelung; Rückfallklausel; Qualifikationskonflikt; Inländisches Besteuerungsrecht
1. Von konzernverbundenen ausländischen Unternehmen an eine in den USA ansässige Personengesellschaft gezahlte Gebühren für zu deren Betriebsvermögen gehörende Lizenzen sind auch dann Betriebsstätteneinkünfte i. S. des Art. 7 DBA-USA, wenn sie nach US-amerikanischem Steuerrecht aufgrund einer Befreiungsregelung nicht besteuert werden.2. Diese Steuerbefreiung führt nicht zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 2 DBA-USA.3. Die Nichtausübung des Besteuerungsrechts durch Steuerfreistellung begründet auch keinen Qualifikationskonflikt, der es rechtfertigt, die entsprechenden Einkunftsteile abkommensrechtlich isoliert als außerhalb der Betriebsstätte bezogene Einkünfte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 DBA-USA anzusehen und deshalb bei der inländischen Besteuerung des Gesellschafters zu erfassen.