Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Oktober 2015 - Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto der Klägerin für Dezember 2014 und Januar 2015 insgesamt 96,45 Stunden gutzuschreiben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsrechtszug im Zusammenhang mit verleihfreien Zeiten über die Berechtigung der Beklagten zum Abzug von Stunden vom Arbeitszeitkonto der Klägerin.
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