BFH vom 09.04.1997
I R 52/96

Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

BFH, vom 09.04.1997 - Aktenzeichen I R 52/96

DRsp Nr. 1998/1312

Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Verfügt ein Gesellschafter über 50 % oder weniger der Gesellschaftsanteile, so kann er einem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, wenn er mit anderen, gleichgerichtete Interessen verfolgenden Gesellschaftern zusammenwirkt, um eine ihren Gesellschaftsinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeizuführen. Es muß sich, da eine vGA eine Vermögensminderung der Kapitalgesellschaft seitens der Kapitalgesellschaft voraussetzt, um gleichgerichtete materielle, d.h. finanzielle Interessen der Gesellschafter handeln.

Für die Praxis: