I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Bruder der 1937 geborenen D. D leidet an einer endogenen Depression mit vegetativer und psychischer Erregbarkeitssteigerung. Sie steht ständig unter Psychopharmaka und ist dauerhaft überwachungs- und betreuungsbedürftig. Ausweislich ihres Schwerbehindertenausweises beträgt der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit der D 70 v.H. Der Kläger hat nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) die D in seinen Haushalt aufgenommen.
D erhält eine Altersrente und verfügt dadurch unstreitig über Einkünfte und Bezüge in Höhe von 17 348,32 DM jährlich.
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