Streitig ist, ob Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau eines Badezimmers in einer Mietwohnung als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der 1990 geborene Sohn der Kläger ist geh- und stehbehindert und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Der Grad seiner Behinderung beträgt 100 v.H.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|