FG Münster - Urteil vom 18.10.2006
10 K 3187/03 E
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 189

Behinderungsgerechter Umbau

FG Münster, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 10 K 3187/03 E

DRsp Nr. 2007/535

Behinderungsgerechter Umbau

Der Umbau zu einem behindertengerechten Badezimmer ist keine außergewöhnliche Belastung, da der Steuerpflichtige hierfür eine Gegenleistung erhält.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau eines Badezimmers in einer Mietwohnung als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der 1990 geborene Sohn der Kläger ist geh- und stehbehindert und auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Der Grad seiner Behinderung beträgt 100 v.H.