FG Saarland - Urteil vom 23.02.2010
2 K 2102/06
Normen:
ZK Art. 29 Abs. 3 Buchst.a; ZK Art. 32 Abs. 4; ZK Art. 33; ZK Art. 236; EWGV 2913/92 Art. 29; EWGV 2913/92 Art. 32 Abs. 4; EWGV 2913/92 Art. 33; EWGV 2913/92 Art. 236;

Bei ausländischer Auktion gezahltes Auktionsaufgeld als Bestandteil des Zollwerts

FG Saarland, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen 2 K 2102/06

DRsp Nr. 2010/15392

Bei ausländischer Auktion gezahltes Auktionsaufgeld als Bestandteil des Zollwerts

Das bei einer Auktion in der Schweiz an den Auktionator gezahlte Aufgeld ist keine "Einkaufsprovision" i. S. d. Art. 32 Abs. 4 Zollkodex, sondern gehört zum Zollwert des ersteigerten Gegenstandes, wenn das Aufgeld von jedem Ersteigerer unabhängig davon zu bezahlen ist, ob dieser dem Auktionshaus noch einen zusätzlichen Auktionsauftrag erteilt oder persönlich im Saal mitgeboten hat, und wenn aus den Auktionsbedingungen nicht zu ersehen ist, dass das Aufgeld für eine dem Ersteigerer gegenüber in dessen besonderem Auftrag zu erbringende Leistung gezahlt wird.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZK Art. 29 Abs. 3 Buchst.a; ZK Art. 32 Abs. 4; ZK Art. 33; ZK Art. 236; EWGV 2913/92 Art. 29; EWGV 2913/92 Art. 32 Abs. 4; EWGV 2913/92 Art. 33; EWGV 2913/92 Art. 236;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist der Zollwert eines ersteigerten Bildes streitig.