I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Verpflichtung des Antragsgegners eine Stundung der Steuervorauszahlungen 2000 zu gewähren.
Die Antragsteller beantragten mit Schreiben vom 2. August 2001 die Stundung der am 22. August 2001 fälligen Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von 207.522,00 DM und boten Ratenzahlung in Höhe von 100.000,00 DM zum 30.09.2001 und in Höhe von 107.522,00 DM zum 30. Oktober 2001 an. Die Zahlungen sind zu den genannten Terminen erfolgt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|