Bei einem Sale and-lease-back-Geschäft unter Beteiligung von Organträger und Organgesellschaft kann trotz Rechnungsberichtigung wegen unrichtiger Behandlung eine Rückerstattung abgeführter USt verweigert werden, wenn Rechnungsempfänger die Vorsteuer nicht korrgiert; Mietkaufvertrag als Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn
FG Sachsen, Urteil vom 08.10.2009 - Aktenzeichen 2 K 1757/08
DRsp Nr. 2010/3074
Bei einem "Sale and-lease-back"-Geschäft unter Beteiligung von Organträger und Organgesellschaft kann trotz Rechnungsberichtigung wegen unrichtiger Behandlung eine Rückerstattung abgeführter USt verweigert werden, wenn Rechnungsempfänger die Vorsteuer nicht korrgiert; Mietkaufvertrag als Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn
1. Ein Mietkaufvertrag kann auch dann als Teil eines "sale-and-lease-back"-Geschäft zu behandeln sein, wenn das Unternehmen, das Maschinen verkaufen und anschließend zurückmieten wollte, den "Rück-Mietkaufvertrag" nicht mit der Käuferin, sondern mit deren Muttergesellschaft und Organträgerin im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft abgeschlossen hat.
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