Bei Nachweis der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen keine Anwendung der Sanktionsregelung
FG Hamburg, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen IV 12/04
DRsp Nr. 2005/19486
Bei Nachweis der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen keine Anwendung der Sanktionsregelung
Ist eine Verletzung von Tierschutzvorschriften als Ursache für das Verenden der Tiere (hier Rinder) während des Transports ausgeschlossen, so ist die Sanktionsregelung der VO (EG) Nr. 615/98 Art. 5 nicht anzuwenden, zumal wenn die Mortalitätsrate (bezogen auf die Gesamtfracht) nicht signifikant höher ist als üblicherweise bei Seetransporten zu erwarten.
Normenkette:
VO (EG) Nr. 615/98 Art. 5 Abs. 4 ;
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrerstattung.
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