Zu entscheiden ist über den vom Kläger am 28. Juli 2003 für die Kinder A (geboren ...) und B (geboren ...) gestellten Kindergeldantrag und über bereits gegebene oder zugesagte Abhilfe und diesbezügliche Erledigung des Rechtsstreits.
I.
Den formlosen Kindergeldantrag vom 28. Juli 2003 (Kindergeldakte -
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