Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juni 2015 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung ihm als Beihilfeleistung gewährter Krankenhaustagegelder.
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