I. In dem beim Niedersächsischen Finanzgericht (FG) anhängigen Klageverfahren ist streitig, ob kindbedingte Freibeträge beim Kläger und Beschwerdeführer zu 1 (Kläger), der von der Beigeladenen und Beschwerdeführerin zu 2 (Beigeladene), der Mutter der gemeinsamen Tochter K, geschieden ist, nur hälftig oder in voller Höhe berücksichtigt werden könne.
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