Beim Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres von der normalen unbeschränkten zur erweitert unbeschränkten Einkommensteuerpflicht darf für den Veranlagungszeitraum nur ein Einkommensteuerbescheid erlassen werden.
BFH, vom 16.03.1994 - Aktenzeichen I B 155/93
DRsp Nr. 1997/8580
Beim Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres von der normalen unbeschränkten zur erweitert unbeschränkten Einkommensteuerpflicht darf für den Veranlagungszeitraum nur ein Einkommensteuerbescheid erlassen werden.
Bei einem Wechsel von der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1EStG zur erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3EStG innerhalb eines Kalenderjahres sind die Grundlagen für die Festsetzung der Einkommensteuer einheitlich zu ermitteln. Die getrennte Ermittlung nach § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG kommt nur im Falle des Wechsels von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt in Betracht.
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