Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 20.04.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung.
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