Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 28.01.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus einer russischen Rente.
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