Die weitere Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2021 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist der Rechtsweg für eine Klage, mit der sich die Klägerin gegen Beitragserhöhungen des beklagten privaten Krankenversicherungsunternehmens wendet, bei dem sie pflege(pflicht)versichert ist und daneben zusätzliche Pflegeversicherungen unterhält.
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