I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 16.12.2021 -
II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
III. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
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