Streitig ist, ob ein Beitragsnachlass, den die ...krankenkasse ... ( im Folgenden: A... ) dem Kläger gewährt, einen geldwerten Vorteil darstellt.
Die Kläger werden gem. §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt als Dienstordnungsangestellter (DO-Angestellter) bei der A... Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin war im Streitjahr nicht berufstätig.
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