Streitig ist, ob der Erstbeitrag für eine Rentenversicherung als im Vorjahr geleistet gilt.
Die Kläger sind Eheleute und werden im Streitjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin schloss im Streitjahr 2005 einen Rentenversicherungsvertrag bei der A Lebensversicherung AG (VN 31 797 236 002) ab. Versicherungsbeginn war der 1.12.2005, der jährlich zu zahlende Beitrag betrug 6.000 Euro. Das erste Versicherungsjahr lief vom 1.12.2005 - 12 Uhr - bis 1.12.2006 - 12 Uhr.
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