BFH - Beschluss vom 18.02.2015
II R 21/13
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 6 a.F.; ErbStG § 13a a.F.;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Münster, vom 11.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 604/11

Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

BFH, Beschluss vom 18.02.2015 - Aktenzeichen II R 21/13

DRsp Nr. 2015/7294

Beitrittsaufforderung an den BMF betreffend die Abzugsfähigkeit der Verbindlichkeit aus einem geltend gemachten Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit

NV: Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein Geldvermächtnis, das einen Erben oder Vermächtnisnehmer beschwert, ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung des ererbten oder durch das Vermächtnis zugewendeten Vermögens in voller Höhe abziehbar ist.