FG Münster vom 12.08.1998
8 K 3233/94 GrE
Fundstellen:
EFG 1999, 202

Bekanntgabe des Grunderwerbsteuer-Bescheids bei Gesellschafterwechsel

FG Münster, vom 12.08.1998 - Aktenzeichen 8 K 3233/94 GrE

DRsp Nr. 2001/3049

Bekanntgabe des Grunderwerbsteuer-Bescheids bei Gesellschafterwechsel

Die gleichzeitige Auswechselung aller Gesellschafter einer KG durch Abtretung der Gesellschaftsanteile berührt den Fortbestand der Gesellschaft nicht. Die KG bleibt in ihrer jeweiligen Zusammensetzung Schuldnerin der Grunderwerbsteuer und ist folglich auch Inhaltsadressatin des Grunderwerbsteuer-Bescheids.

Gründe:

Streitig ist verfahrensrechtlich, ob wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, und materiell-rechtlich, ob hinsichtlich eines Vertrages, mit dem alle Gesellschaftsanteile an einer nur grundbesitzhaltenden Kommanditgesellschaft übertragen worden sind, ein gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO der Grunderwerbsteuer unterliegender Grundstückserwerb vorliegt.