Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hat den Kläger und Revisionskläger (Kläger) u.a. für Lohnsteuerrückstände der GmbH, deren Geschäftsführer er war, in Haftung genommen. Nachdem zwei Zustellungsversuche an eine Anschrift in A erfolglos geblieben und die Postzustellungsurkunden jeweils mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgekommen waren, teilte das Einwohnermeldeamt dem FA auf eine telefonische Anfrage hin mit, dass sich der Kläger nach P, Polen abgemeldet habe. Bei der Anschrift handele es sich vermutlich um eine Scheinadresse, da sich schon mehrere Personen unter Angabe dieser Anschrift abgemeldet hätten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|