Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.05.2019 – 1 K 999/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids für 2004 (Streitjahr).
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