FG Nürnberg - Urteil vom 26.03.2003
V 234/00
Normen:
AO § 122 Abs. 1 AO § 80 Abs. 3 Satz 1 ;

Bekanntgabe eines Steuerbescheids an den Kläger oder den Bevollmächtigten

FG Nürnberg, Urteil vom 26.03.2003 - Aktenzeichen V 234/00

DRsp Nr. 2003/9384

Bekanntgabe eines Steuerbescheids an den Kläger oder den Bevollmächtigten

1. Die Finanzbehörde muss Steuerbescheide beim Fehlen einer schriftlichen Vollmacht dem Steuerpflichtigen persönlich bekannt geben, wenn nicht die besonderen Umstände des Einzelfalles das Interesse des Steuerpflichtigen an einer Bekanntgabe gegenüber seinem Bevollmächtigten eindeutig erkennen lassen. 2. Grundsätzlich muss sich der Steuerpflichtige zweifelsfrei erklären, wenn er keine Bekanntgabe an sich selbst, sondern an den Bevollmächtigten wünscht.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 1 AO § 80 Abs. 3 Satz 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Einkommensteuerbescheid 1997 vom 29.06.1999 durch Bekanntgabe an den Kläger persönlich wirksam geworden ist.