FG Schleswig-Holstein, vom 25.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen V 95/98
Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes
BFH, Beschluss vom 17.09.2002 - Aktenzeichen IX R 68/98
DRsp Nr. 2002/17771
Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes
»Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:Verlängert sich die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner vermuteten Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1AO 1977), wenn das Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt, bis zum nächstfolgenden Werktag?«