FG Rheinland-Pfalz, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2916/02
Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe
BFH, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen VII B 20/04
DRsp Nr. 2004/18139
Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i. S. des § 115 Abs. 2FGO.2. Es ist höchstrichterlich bereits entschieden und daher nicht klärungsbedürftig, dass die durch eine fehlerhafte Bekanntgabe hervorgerufene Unwirksamkeit eines VA sowohl mit der Anfechtungs- als auch mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden kann.3. Ob ein Inhaltsadressat trotz bestehender Mängel der Adressierung ausreichend bezeichnet ist, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.