Der Kläger wendet sich gegen Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen.
Die Klage wurde durch den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Bremen vom 13.02.2003 abgewiesen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Tatbestandes wird von einer weiteren Darstellung abgesehen und auf den Tatbestand des Gerichtsbescheides verwiesen (§ 90a Abs. 4 FGO).
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