FG Niedersachsen vom 17.08.1998
XIV 59/96
Fundstellen:
EFG 1999, 29

Belegsammlung bei Einnahmeüberschußrechnung

FG Niedersachsen, vom 17.08.1998 - Aktenzeichen XIV 59/96

DRsp Nr. 2001/3112

Belegsammlung bei Einnahmeüberschußrechnung

Eine Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG setzt das geordnete Erstellen und Sammeln der Betriebseinnahmen- und Betriebsausgabenbelege voraus.

Für die Praxis:

Nach der herrschenden Meinung im Schrifttum ist die Verpflichtung zur Vorlage einer geordneten Belegsammlung aus der allgemeinen Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (vgl. § 90 Abs. 1 AO) herzuleiten (u.a. Offerhaus, Betrieb-Berater 1977, 1493). Liegt eine geordnete Belegsammlung nicht vor, ist das Finanzamt berechtigt, den Gewinn gemäß § 162 AO zu schätzen.

Fundstellen
EFG 1999, 29