1. Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.03.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln –
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|