Der Bescheid über Erbschaftsteuer vom 13.11.2017 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.03.2022 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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