LSG Hessen - Urteil vom 19.05.2020
L 5 EG 7/18
Normen:
BEEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 2; BEEG § 2 Abs. 3 S. 1 und S. 3; BEEG § 8 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG a.F. § 13a Abs. 1; EStG § 13a Abs. 1; EStG § 55 Abs. 22a S. 1-2;
Fundstellen:
DStR 2021, 547
Vorinstanzen:
SG Fulda, vom 25.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 EG 7/17

Bemessung der Höhe des Elterngeldes bei Einkommen aus selbstständiger ErwerbstätigkeitAnforderungen an die Anwendung im Einkommensteuerrecht geregelter Übergangsvorschriften bei der Einkommensermittlung im Bezugszeitraum im Vergleich zum Bemessungszeitraum im Sinne von § 2 Abs. 3 BEEG

LSG Hessen, Urteil vom 19.05.2020 - Aktenzeichen L 5 EG 7/18

DRsp Nr. 2020/17156

Bemessung der Höhe des Elterngeldes bei Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit Anforderungen an die Anwendung im Einkommensteuerrecht geregelter Übergangsvorschriften bei der Einkommensermittlung im Bezugszeitraum im Vergleich zum Bemessungszeitraum im Sinne von § 2 Abs. 3 BEEG

Bei der Einkommensermittlung im Bezugszeitraum im Vergleich zum Bemessungszeitraum im Sinne von § 2 Abs. 3 BEEG finden im Einkommensteuerrecht geregelte Übergangsvorschriften mit der Folge Anwendung, dass eine bereichsspezifische Ausnahme für die Berechnung des Elterngeldes angezeigt ist, wenn die Einkommensermittlung im Bezugszeitraum - bei unveränderten tatsächlichen Verhältnissen - im Vergleich zum Bemessungszeitraum ein deutlich höheres Einkommen ergibt.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 25. September 2018 wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte hat dem Kläger auch für das Berufungsverfahren die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BEEG § 2 Abs. 1; BEEG § 2 Abs. 2; BEEG § 2 Abs. 3 S. 1 und S. 3; BEEG § 8 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG a.F. § 13a Abs. 1; EStG § 13a Abs. 1; EStG § 55 Abs. 22a S. 1-2;

Tatbestand: