Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 16.01.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die Gewährung höheren Elterngeldes unter Zugrundelegung der Steuerklasse IV.
Die 1982 geborene Klägerin ist Mutter des 2018 geborenen Kindes B., für das sie am 29.05.2018 Basiselterngeld für die ersten zwölf Lebensmonate beantragte. Die Klägerin hat zwei weitere Kinder, den 2012 geborenen Sohn J. und die 2014 geborene Tochter I. C ...
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