LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.03.2022
L 11 EG 2121/21
Normen:
BEEG a.F. § 2 Abs. 1 S. 1-3; BEEG a.F. § 2 Abs. 2 S. 2; BEEG a.F. § 2b Abs. 1 S. 1; BEEG a.F. § 2b Abs. 2; BEEG a.F. § 2b Abs. 3 S. 1; BEEG a.F. § 2c Abs. 1 S. 1-2; BEEG a.F. § 2c Abs. 2 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3; LBG BW § 23; BVerfGG § 31;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 19.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 EG 2283/19

Bemessung der Höhe des ElterngeldesKeine Berücksichtigung der Nachzahlung einer verfassungswidrigen Absenkung der Beamtenbesoldung außerhalb des Bemessungszeitraums

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2022 - Aktenzeichen L 11 EG 2121/21

DRsp Nr. 2022/5794

Bemessung der Höhe des Elterngeldes Keine Berücksichtigung der Nachzahlung einer verfassungswidrigen Absenkung der Beamtenbesoldung außerhalb des Bemessungszeitraums

Die Nachzahlung einer vom BVerfG für nichtig erklärten Absenkung der Beamtenbesoldung weit außerhalb des maßgeblichen Bemessungszeitraums, die zudem in der Gehaltsmitteilung als sonstiger Bezug ausgewiesen wird, ist bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 19.05.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

BEEG a.F. § 2 Abs. 1 S. 1-3; BEEG a.F. § 2 Abs. 2 S. 2; BEEG a.F. § 2b Abs. 1 S. 1; BEEG a.F. § 2b Abs. 2; BEEG a.F. § 2b Abs. 3 S. 1; BEEG a.F. § 2c Abs. 1 S. 1-2; BEEG a.F. § 2c Abs. 2 S. 2; EStG § 38a Abs. 1 S. 3; LBG BW § 23; BVerfGG § 31;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung höheren Basiselterngeldes unter Berücksichtigung einer Nachzahlung zunächst abgesenkter Beamtenbesoldung als Einkommen im Bemessungszeitraum streitig.