Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Höhe des Werbungskostenansatzes für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen der Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer für das Jahr 2012.
Der Kläger bezog im gesamten Streitjahr 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Landmaschinenfahrer/Traktorist. Arbeitgeberin des Klägers war die B... GmbH & Co. KG mit Betriebssitz in C..., Ortsteil D... . Der Betriebssitz der Arbeitgeberin des Klägers befindet sich von dessen Wohnung in E... 21 km entfernt.
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