Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Kammergerichts - 20. Zivilsenat - vom 28. Januar 2021 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage in Höhe von 41.676 € nebst Zinsen abgewiesen worden ist.
Die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen das vorbezeichnete Urteil werden zurückgewiesen.
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