Zwischen den Beteiligten ist streitig, mit welchem Steuersatz Einkünfte einer nach dem Umzug ins Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Person der deutschen Einkommensteuer unterworfen werden dürfen.
Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin wurde mit Wirkung zum 01.10.1996 von ihrem amerikanischen Arbeitgeber an eine deutsche Tochtergesellschaft, die ...-AG, versetzt. Die Kläger zogen aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland um. Seit dem 01.10.1996 haben sie einen Wohnsitz im Inland.
In dem Zeitraum vom 01.01.1996 bis 30.09.1996 bezogen die Kläger in den USA Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. umgerechnet insgesamt ... DM. Der Kläger hatte in diesem Zeitraum in den USA außerdem noch sonstige Einkünfte aus drei Leibrenten im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a Einkommensteuergesetz - EStG - i.H.v. umgerechnet insgesamt ... DM.
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