Auf die Beschwerde der Klägerin und ihrer Prozessbevollmächtigten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.9.2019 geändert. Der Streitwert der erstinstanzlichen Verfahren wird für die Zeit vor der Verbindung für das Verfahren
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter, weil die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen worden ist. Hierunter fällt auch die Entscheidung, die der erstinstanzliche Berichterstatter gemäß §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|