Die Verfahren 10 C 17.1637 und 10 C 17.1639 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Mit ihren Beschwerden wenden sich die Kläger und Antragsteller gegen die Streitwertfestsetzungen jeweils in Nr. III der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. April 2017 in den Verfahren M 24 K 17.642 und M 24 E 17.643. Sie sind der Meinung, die festgesetzten Streitwerte von 35.000,- Euro bzw. 17.500,- Euro seien überhöht, und beantragen die Festsetzung auf 5.000,- Euro bzw. 2.500,- Euro.
Über die gemäß §
Die Streitwertbeschwerden sind nach § 68 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat in beiden Fällen den Streitwert richtig festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|