I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden in den Streitjahren 2000 und 2001 als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger war als Makler nichtselbständig tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurde ihm von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug überlassen, das der Kläger auch privat nutzen durfte. Das Fahrzeug war mit einem Navigationsgerät ausgerüstet, das mit dem sog. Global Positioning System (GPS) arbeitet.
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