FG Münster - Urteil vom 21.04.1998
15 K 8362/97 U
Fundstellen:
EFG 1998, 1094

Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch

FG Münster, Urteil vom 21.04.1998 - Aktenzeichen 15 K 8362/97 U

DRsp Nr. 2001/3052

Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch

sind die entstandenen Kosten. Diese können ausnahmsweise nach der ertragsteuerlichen 1 %-Regelung geschätzt werden, wenn der Steuerpflichtige bei der Sachverhaltsermittlung nicht oder nur unzureichend mitwirkt, dem Finanzamt keine geeigneten Unterlagen für eine sachgerechte Schätzung vorliegen und die 1 %-Regelung nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führt.

Gründe:

I.

Streitig sind, die Art und Weise der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage des Eigenverbrauchs für Kfz- Privatfahrten.