I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine inländische GmbH. Ihre Gesellschafter waren ab Mai 1988 E und K. K hielt seinen Anteil an der Klägerin als Treuhänder des E, der u.a. in den Jahren 1988 und 1989 (Streitjahre) Geschäftsführer der Klägerin war.
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