BFH - Beschluß vom 16.01.2002
IV B 70/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 644

Beratender Betriebswirt; vorweggenommene Beweiswürdigung

BFH, Beschluß vom 16.01.2002 - Aktenzeichen IV B 70/01

DRsp Nr. 2002/4797

Beratender Betriebswirt; vorweggenommene Beweiswürdigung

1. Ein dem Berufsbild des beratenden Betriebswirts "ähnlicher Beruf" liegt nur vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt.2. Eine unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung liegt vor, wenn die Beweiserhebung mit der Begründung unterlassen oder abgelehnt wird, ihr zu erwartendes Ergebnis könne die Überzeugung des Gerichts nicht ändern.

Gründe:

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind die Gesellschafter der A-GbR, die sie am 1. Oktober 1991 gründeten. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Zweck der Gesellschaft die Unternehmensberatung in den Hauptbereichen der Betriebswirtschaft (der Führung, Produktion und Materialwirtschaft, dem Vertrieb und dem Verwaltungs- und Rechnungswesen). Beide Kläger verfügen über eine kaufmännische Ausbildung und über praktische Erfahrungen in diesem Bereich.