Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über verdeckte Gewinnausschüttungen - vGA - in den Streitjahren 2009 bis 2011.
Die Klägerin ist eine mit Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag vom xx.x.1984 gegründete (UR-Nr. 001/1984 des Notars A in B) und im Handelsregister des Amtsgerichts C unter
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