Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels sowie der sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen zu 20), 21) und 43) wird der Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 22.07.2015 -
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der I. AG auf die Hauptaktionärin wird auf 20,41 € je Stückaktie festgesetzt.
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