FG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.2019
13 K 1762/17 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 4a S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1229

Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer durch das Finanzamt

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2019 - Aktenzeichen 13 K 1762/17 E

DRsp Nr. 2019/6632

Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer durch das Finanzamt

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 27.01.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.06.2017 wird dahingehend geändert, dass Kapitalerträgen von € (Kläger) und € (Klägerin) berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 4a S. 1;

Tatbestand