Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.10.2020 -
Insoweit wird die Sache an das Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin wird verworfen.
Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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