I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 2001 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erzielte als Apotheker und aus verschiedenen Beteiligungen gewerbliche Einkünfte. Daneben erwirtschaftete er negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie einen nicht verrechenbaren Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 1 959 DM. Die Klägerin ist als Apothekerin nichtselbständig tätig.
Im Einzelnen stellten sich die Einkünfte zunächst wie folgt dar:
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